Ombudsstelle für das SGB II
Die Ombudsstelle für das Sozialgesetzbuch (SGB) II unterstützt und berät. In vielen Fällen sind so schnelle und unbürokratische Lösungen möglich.
Die Ombudsstelle für das Sozialgesetzbuch (SGB) II besteht aus neutralen, unparteiischen Personen. Diese sind weder beim Schwalm-Eder-Kreis noch beim Jobcenter beschäftigt und ehrenamtlich tätig. Derzeit sind drei Ombudsmänner bestellt.
Die Ombudsmänner sind die richtige Anlaufstelle, wenn Sie Fragen oder Zweifel zu den Entscheidungen des Jobcenters haben. Sie können sich kostenlos, unverbindlich und vertraulich beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben und was Sie tun können. Die Ombudsstelle kann Ihnen beispielsweise auch Ihren Bescheid erläutern und auf Wunsch Kontakt zum Jobcenter aufnehmen. Selbstverständlich ist die Beratung/das Gespräch bei den Ombudsleuten kostenlos und unverbindlich.
Herr Hans-Jürgen Köbberling
Zum Schönfeld 2 · 34286 Spangenberg
Tel. 05663 414 · E-Mail: h.koebberling@t-online.de
Zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus
- Felsberg
- Guxhagen
- Körle
- Malsfeld
- Melsungen
- Morschen
- Spangenberg
Herr Willi Werner
Fritzlarer Str. 18 · 34295 Edermünde
Tel. 05603 2114 · Fax: 05603 6523 · E-Mail: willi-werner@t-online.de
Zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus
- Bad Zwesten
- Borken
- Edermünde
- Fritzlar
- Gudensberg
- Homberg (Efze)
- Knüllwald
- Niedenstein
- Wabern
Herr Amtsgerichtsdirektor a. D. Erhard Spanknebel
Wierastr. 45 · 34613 Schwalmstadt
Tel. 06691 22471 · E-Mail: e.spanknebel@gmx.de
Zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus
- Frielendorf
- Gilserberg
- Jesberg
- Neuental
- Neukirchen
- Oberaula
- Ottrau
- Schrecksbach
- Schwalmstadt
- Schwarzenborn
- Willingshausen